Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bitte nehmen Sie Kenntnis von meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da meine Leistungen und Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erfolgen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als vereinbart. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn ich sie schriftlich bestätige.

 

1. Geschäftsbereich:

Immobilienvermittlung

 

Mit der Annahme meines telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet bei Abschluss des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages, die nachfolgend aufgeführte Nachweis- oder Vermittlungsprovision an mich zu zahlen.

Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen einverstanden. Auch bei künftigen Objektnachweisen oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Es gilt als genehmigt und vereinbart, dass ich im Rahmen der Doppeltätigkeit für jede Seite entgeltlich tätig bin.

Der Nachweis zur Abschlussgelegenheit eines von mir angebotenen Objektes gilt als anerkannt, wenn der Empfänger / Interessent mir nicht unverzüglich schriftlich mitteilt, dass ihm das Objekt bereits bekannt oder von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.

Provisionen für Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zuzüglich geltender Mehrwertsteuer:

  • bei Vermietung von Wohnraum netto 2 Monatskaltmieten für Vermieter;
  • bei Vermietung von Kfz-Stellplätzen netto 2 Monatskaltmieten, bei Garagenplätzen netto 3 Monatskaltmieten;
  • bei Vermietung, Verpachtung von gewerblichen Räumen netto 3, bei vereinbarter Option netto 4 Monatsmieten;
  • bei Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern, Garagen, Kfz-Stellplätzen und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör netto 6 % des Kaufpreises oder bei Verkäufen unter einem Verkaufspreis von 50.000 € fallen 3.570 € Bearbeitungsgebühr an;
  • bei Verkauf von Geschäftsbetrieben und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör netto 10 % des Kaufpreises.

Von diesen Provisionen kann im Einzelfall abgewichen werden und ist im Exposé des entsprechenden Objektes vermerkt.

Meine Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Jede unbefugte Weitergabe des Empfängers an Dritte, auch Vollmachts- oder Auftraggeber, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht des Empfängers, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag schließt. 

Die Provision ist auch für den Fall geschuldet, dass der Provisionsschuldner gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten zu Bruchteilseigentum oder als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als Geschäftsführer einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform den Hauptvertrag abschließt.

 

Die Provision ist auch geschuldet, wenn der Kaufgegenstand nicht das Grundstück selbst ist, sondern ein Gesellschaftsanteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.

  • Wird ein durch mich nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach innerhalb von 5 Jahren gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.
  • Wird ein durch mich nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zuerst gemietet, gepachtet, gekauft, danach innerhalb von 5 Jahren ein anderes Objekt in dieser oder in anderen Anlagen unserer Auftraggeber (Vermieter, Verkäufer, Verpächter) gemietet, gepachtet oder gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Provision zu zahlen.

Meine Tätigkeit wird in diesem Zusammenhang als mitursächlich für den Erwerb, Anmietung oder Pacht anerkannt. Die Provisionspflicht besteht auch, wenn das von mir nachgewiesene Objekt in der freiwilligen Versteigerung oder der Zwangsversteigerung erworben wird.

Irrtum, Zwischenvermietung, Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend und werden nach den Angaben des Auftraggebers erstellt und ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Für Irrtümer hafte ich nicht. Meine Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Für den geschlossenen Vertrag und seine Durchführung und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen mir und Ihnen ist mein Geschäftssitz.

 

 

 

2. Geschäftsbereiche:  

Gutachtenerstellung zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Ingenieurleistungen auf dem Gebiet der unabhängigen Energieberatung

 

2.1  Vertragsgegenstand und Ausführung

Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ich bin berechtigt, die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen jederzeit einzusehen und besitze ein uneingeschränktes Zutrittsrecht zur Baumaßnahme, Grundstück, Gebäude oder dergleichen.

 

2.2   Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Sie verpflichten sich, mich uneingeschränkt zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere mir auch ohne besondere Anforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und mich von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während meiner Tätigkeit bekannt werden.

Auf mein Verlangen haben Sie die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte in einer von mir formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

 

2.3. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Ich dokumentiere meine Tätigkeit fortlaufend. Alle Berichte, Gutachten, Ergebnisse von Untersuchungen etc. werden, soweit nicht anders wirksam vereinbart, schriftlich erstattet. Erklärungen und Auskünfte von mir, die nicht den Vertragsgegenstand betreffen, sind stets unverbindlich.

 

2.4 Schutz meines geistigen Eigentums

Sie verpflichten sich und stehen dafür ein, dass die im Rahmen der Vertragsdurchführung von mir gefertigten Berichte, Gutachten, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen, Organisationspläne etc. nur für Ihre eigenen Zwecke verwendet werden, es sei denn, die freie Verwendung durch Sie ist schriftlich vereinbart.

Soweit an meinen Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstehen, verbleiben diese bei mir. Ich bin nicht daran gehindert, die von mir erstellten Unterlagen anderweitig zu verwenden, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

2.5 Schweigepflicht, Datenschutz

Ich verpflichte mich, über alle Tatsachen, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für Sie bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass Sie mich von dieser Schweigepflicht entbinden.

Ich bin berechtigt, mir anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

2.6.  Annahmeverzug, Pflichtverstöße des Auftraggebers

Kommen Sie mit der Annahme der von mir angebotenen Leistungen in Verzug oder verstoßen Sie gegen eine der Ihnen obliegenden Verpflichtungen, bin ich berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Falle der Kündigung bin ich berechtigt, meine bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand abzurechnen. Darüber hinaus habe ich auch Anspruch auf Ersatz der mir durch Ihren Pflichtverstoß entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens, und zwar auch für den Fall, dass ich von meinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch mache.

Die vorstehenden Reche stehen mir insbesondere auch dann zu, wenn bei der Vertragsdurchführung Ihre Mitwirkung oder die Mitwirkung von Ihnen beauftragter Personen erforderlich ist und diese Mitwirkung nicht nach Art und Umfang in angemessener Weise und durch geeignete Personen erfolgt.

 

2.7.        Gewährleistung, Haftung

Ich übernehme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausschließlich die Gewähr für die Ordnungsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer vertraglichen Leistungen.  Ich hafte nicht für Mängel oder Schäden am Bauwerk, die von Ihnen, Ihrer Seite zuzurechnenden Personen oder anderen am Bau beteiligten Dritten verursacht sind.

 

2.8.         Vergütung

Ich bin berechtigt, auf die vereinbarte Vergütung angemessene Vorschüsse zu verlangen, und die Aushändigung aller Unterlagen und Arbeitsergebnisse von der vollen Befriedigung meiner Ansprüche abhängig zu machen. Mehrere Auftraggeber haften mir als Gesamtschuldner.

Ich bin weiter berechtigt, für die erbrachten Leistungen monatliche Abrechnungen zu erstellen, sofern keine abweichende Vereinbarung wirksam getroffen ist. Meine Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung gegen meine Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

2.9.        Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Ich bewahre die mir zur Vertragsdurchführung übergebenen und von mir selbst angefertigten wesentlichen Unterlagen sowie den im Rahmen der Vertragsdurchführung geführten Schriftwechsel fünf Jahre auf. Nach vollständiger Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Vertrag gebe ich auf Ihr Verlangen hin alle Unterlagen heraus, die ich im Rahmen der Durchführung des Vertrages erhalten oder erstellt habe. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Ihnen und mir und für Schriftstücke oder sonstige Unterlagen, die Ihnen bereits in Urschrift oder Abschrift vorliegen. Ich bin berechtigt, von Unterlagen, die ich an Sie zurückgebe, Abschriften oder Fotokopien anzufertigen und zu meinen Unterlagen zu nehmen.

 

2.10.     Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Für den geschlossenen Vertrag und seine Durchführung und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen mir und Ihnen ist mein Geschäftssitz.

 

 

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